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Nutzungsbedingungen

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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

unter folgenden Bedingungen sind die Gutscheine einlösbar, gültig für alle Auflagen:

  • Das prozentbuch 16|17 ist bis zum 30.11.2017 gültig, soweit nichts anderes auf den Gutscheinen vermerkt ist.
  • Gutscheine sind nur in Verbindung mit dem prozentbuch 16|17 einlösbar.
  • Digitale Gutscheine der Smartphone-App und gedruckte Gutscheine aus dem prozentbuch 16|17 können nicht zusammen eingelöst werden.
  • Teilauszahlungen z.B. von Differenzbeträgen oder Anrechnungen erfolgen nicht. Wertchecks werden nicht bar ausgezahlt.
  • Bei jeder Bestellung und Reservation muss der Gutschein vorab erwähnt werden.
  • Gutscheine sind nicht mit anderen Vergünstigungen, Rabatten, Promotionen, Aktionen und Gutscheinen kumulierbar.
  • Wird vom Gutscheinpartner 2 für 1 offeriert, so ist stets das günstigere bzw. gleichwertige Angebot gratis, gültig für 2 Personen.
  • Der Gutscheinpartner ist berechtigt, nur einen Gutschein (digital oder gedruckt) pro Tisch bzw. pro Gruppe anzunehmen und einzulösen.
  • Wird zum Essen ausschliesslich Leitungswasser konsumiert, ist der Gutscheinpartner berechtigt, ein Zapfengeld in Höhe von CHF 5.- pro Person zu verrechnen.
  • Der Inhalt der Werbung und die Rabattgabe der Gutscheinpartner werden nicht von pro100 network verantwortet.
  • Bei Eintritten in Clubs, Bars, Discotheken und sonstigen Lokalitäten behält sich der Gutscheinpartner seine Eintrittskriterien vor.
  • Getränkegutscheine sind gültig für Softgetränke (kalt, heiss), Bier, Wein (im Offenausschank) und Prosecco (im Offenausschank), soweit nichts anderes auf den Gutscheinen vermerkt ist.
  • Gesetzliche Bestimmungen betreffend Alkoholausschank und -konsum müssen eingehalten werden.
  • Termin-, Preis- oder Programmänderungen, sowie Ausfälle und Schliessungen bleiben vorbehalten.
  • Die Annahme der Gutscheine für Spezialanlässe (z.B. Silvester) bleibet dem Gutscheinpartner vorbehalten.
  • Der Stadtplan auf der Gutscheinrückseite dient zur Orientierung.
  • pro100 network empfiehlt eine Trinkgeldhöhe von mind. 10 % des Konsumationswertes.
  • Aktuelle Informationen zu Gutscheinpartnern und Gutscheinen sind auf www.prozentbuch.ch veröffentlicht.


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